Nicht genutztes Budget!

Neben Pflegegeld und Pflegesachleistungen stehen laut § 45b SGB XI allen Personen, die zum Beispiel von ihren Angehörigen zu Hause oder ambulant versorgt werden, monatlich 125 € für Betreuungs- und Ersatzleistungen zu – unabhängig von Pflegestufe. Dabei ist es auch möglich, die einzelnen Beträge über mehrere Monate hinweg anzusparen, um etwa den Eigenanteil für die Kurzzeitpflege zu bezahlen.

Auch in diesem Jahr sind alle Pflege- und Ersatzleistungen, die bis Ende 2022 noch nicht in Anspruch genommen wurden, noch bis zum 30.06.2023 einlösbar. Nach diesem Datum verfallen die Gelder jedoch.

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