Haushaltshilfe Für Schwangere

Grundsätzlich lässt sich sagen: Sollten Sie während der Schwangerschaft oder nach der Entbindung aus gesundheitlichen Gründen auf Unterstützung angewiesen sein steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu.

Beispiele:

Der Arzt verordnet Ihnen Bettruhe

Sie müssen ins Krankenhaus oder in eine Tagesklinik

Ihr Muttermund öffnet sich frühzeitig

Sie haben frühzeitige Wehen

Ihr Gebärmutterhals ist verkürzt und deutet auf eine Frühgeburt hinAnspruchsdauer

Der Anspruch auf eine Haushaltshilfe besteht solange ein Arzt die Notwendigkeit bescheinigt.

Keine Zuzahlung für Schwangere

Sollten Sie aufgrund Ihrer Schwangerschaft oder der Entbindung eine Haushaltshilfe benötigen sind Sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit. Die Kosten für eine Haushaltshilfe werden zu 100 % von Ihrer Krankenkasse übernommen.

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Nicht genutztes Budget!