Grundsätzlich lässt sich sagen: Sollten Sie während der Schwangerschaft oder nach der Entbindung aus gesundheitlichen Gründen auf Unterstützung angewiesen sein steht Ihnen eine Haushaltshilfe zu.
Beispiele:
•Der Arzt verordnet Ihnen Bettruhe
•Sie müssen ins Krankenhaus oder in eine Tagesklinik
•Ihr Muttermund öffnet sich frühzeitig
•Sie haben frühzeitige Wehen
•Ihr Gebärmutterhals ist verkürzt und deutet auf eine Frühgeburt hinAnspruchsdauer
Der Anspruch auf eine Haushaltshilfe besteht solange ein Arzt die Notwendigkeit bescheinigt.
Keine Zuzahlung für Schwangere
Sollten Sie aufgrund Ihrer Schwangerschaft oder der Entbindung eine Haushaltshilfe benötigen sind Sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit. Die Kosten für eine Haushaltshilfe werden zu 100 % von Ihrer Krankenkasse übernommen.