Pflege Neuerungen 2023

Anstieg der Beitragsbemessungsgrenzen

In Deutschland bezahlen Arbeitnehmer ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Wer mehr verdient als die Beitragsbemessungsgrenze, der muss trotzdem keine höheren Sozialversicherungsbeiträge entrichten. Mit Wirkung vom 01.01.2023 steigt die Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung von einem Betrag in Höhe von 58.050,00 € auf 59.850,00 €. Dies entspricht einem monatlichen Betrag von 4.987,50 €.

Anstieg des Zusatzbeitrages der gesetzlichen Krankenkassen

Durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz wurde der Anstieg des durchschnittlichen Zusatzbeitrags der gesetzlichen Krankenkassen festgelegt. Dieser steigt mit Wirkung zum 01.01.2023 von 0,3 % auf 1,6 %. Hierdurch soll das wachsende Defizit bei den gesetzlichen Krankenversicherungen ausgeglichen werden. Die tatsächliche Höhe des Zusatzbeitrages legt jedoch jede Krankenkasse individuell fest.

Kostenvoranschlag vom Augenoptiker

Mit Wirkung zum 01.02.2023 müssen im Bereich der Augenoptik elektronische Kostenvoranschläge verwendet werden. Die bislang per Fax übermittelten Kostenvoranschläge entsprechen nicht mehr den gültigen Datenschutzbestimmungen. Darüber hinaus sollen durch elektronische Kostenvoranschläge weitere Prozesse vereinfacht werden.

Nächster Beitrag
Nicht genutztes Budget!